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Die Bestattungsverfügung

Veröffentlicht am
Bestattungsverfügung
© Rainer Sturm / Pixelio.de

Der Tod eines nahestehenden Menschen ist ein Thema, mit dem sich niemand gerne auseinandersetzt. Versetzen Sie sich jedoch einmal in die Lage Ihres Partners, eines engen Verwandten oder guten Freundes: Wüsste er oder sie, was für eine Bestattung Sie sich wünschen?

Inhalt einer Bestattungsverfügung

Eine sogenannte Bestattungsverfügung schafft frühzeitig Klarheit. Diese dient dazu, Ihre Hinterbliebenen darüber zu informieren, welche Arrangements nach Ihrem Tod getroffen werden sollen. Inhalt Ihrer Bestattungsverfügung können beispielsweise Form und Ausrichtungsart der Trauerfeier sein, der Inhalt der Grabrede, eine Liste der zu benachrichtigenden Personen, die Gestaltung des Grabes sowie der Name desjenigen, der im Falle von Unklarheiten die notwendigen Entscheidungen treffen soll. Eine kostenlose Vorlage für eine Bestattungsvorlage haben wir Ihnen in unserem Downloadbereich zur Verfügung gestellt.

Form einer Bestattungsverfügung

Juristisch gesehen ist Ihre Bestattungsverfügung eine Willenserklärung, für deren Abfassung keine Vorschriften existieren. Voraussetzung für die Gültigkeit einer solchen Verfügung gibt es im Grunde nur eine: Es muss zweifelsfrei erkennbar sein, dass Sie diese aus freiem Willen zu Papier gebracht haben.

Damit keine Fragen oder Missverständnisse aufkommen, sollte Ihre Bestattungsverfügung folgende Informationen jedoch auf jeden Fall enthalten: Sie beginnen mit dem Titel, am einfachsten mittels der Überschrift „Bestattungsverfügung“. Es folgt Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum sowie Ihr Geburtsort. Anschließend nennen Sie Ihre konkreten Wünsche bezüglich der gewünschten Bestattungsart sowie des Bestattungsortes. Schließen Sie das Dokument mit Datum und Ihrer handschriftlichen Unterschrift ab. Viele Bestatter bieten auch eine Beratung für eine Bestattungsverfügung bzw. -vorsorge an:

Zusätze in einer Bestattungsverfügung

Damit die Bestattung auch tatsächlich so stattfinden kann, wie Sie es sich gewünscht haben, ist es ratsam, dass Sie in der Bestattungsverfügung weitere Einzelheiten regeln. Beispielsweise könnten Sie Ihre Wünsche bezüglich der Inschrift Ihres Grabsteins angeben. Zur Absicherung Ihrer Wünsche empfiehlt es sich außerdem, die Bestattungsverfügung notariell beglaubigen zu lassen.

Bedenken Sie aber, dass Sie Ihren Angehörigen und Freunden die Möglichkeit geben sollten, die Bestattung bis zu einem gewissen Grade nach ihren eigenen Vorstellungen durchzuführen, um so ihrer Trauer auf individuelle Weise Ausdruck verleihen zu können. Auch ist es sinnvoll, sich mit der Familie abzusprechen, wenn Sie eine Bestattungsart wünschen, bei der es keine Grabstätte gibt – diese wird von den Hinterbliebenen oft als wichtiger Ort zur Trauerbewältigung angesehen.